Hundesteuer in Deutschland: Höhe, Anmeldung und wer befreit werden kann

Wer in Deutschland einen Hund hält, zahlt fast überall Hundesteuer – eine kommunale Abgabe, die seit 1807 erhoben wird und heute für rekordverdächtige Einnahmen sorgt. Allein 2024 flossen bundesweit rund 430 Millionen Euro in die Gemeindekassen. Wie hoch die Steuer ausfällt, wo sie kaum anfällt und für wen es Ausnahmen gibt – ein vollständiger Überblick.

Das Wichtigste zur Hundesteuer auf einen Blick

AspektInfo
Art der SteuerKommunale Aufwandsteuer (keine Bundesregelung)
Erste Erhebung1807 in Offenbach am Main
Bundesdurchschnitt (1. Hund)ca. 96 Euro pro Jahr
Teuerste Stadt 2025Mainz: 186 Euro/Jahr für den ersten Hund
Günstigste StadtAhlen: keine Hundesteuer
Zweithund im Schnittca. 140 Euro/Jahr
Gesamteinnahmen 2024ca. 430 Millionen Euro (+40 % im Zehnjahresvergleich)
Anmeldefrist2–4 Wochen nach Anschaffung, je nach Gemeinde
Bußgeld bei Nicht-AnmeldungBis zu mehrere tausend Euro
Befreiungen möglich fürAssistenz-, Blinden-, Rettungs-, Polizei- und Therapiehunde

Warum gibt es überhaupt eine Hundesteuer?

Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer – das bedeutet: Nicht der Staat oder das Bundesland legt die Höhe fest, sondern jede Gemeinde eigenständig. Offiziell verfolgt sie zwei Ziele: Sie soll die Anzahl der Hunde in dicht besiedelten Gebieten begrenzen und gleichzeitig die Gemeindekasse für die durch Hunde entstehenden Mehrkosten entschädigen – etwa für die Reinigung öffentlicher Plätze oder den Betrieb von Tierheimen. In der Praxis ist die Steuer längst auch eine verlässliche Einnahmequelle. Die Gesamteinnahmen sind im Zehnjahresvergleich um fast 40 Prozent gestiegen – ein Zeichen dafür, dass immer mehr Hunde gehalten werden und viele Kommunen die Sätze erhöht haben.

Wie hoch ist die Hundesteuer – und warum ist sie so unterschiedlich?

Die Unterschiede zwischen den Gemeinden sind enorm. Eine Analyse von 395 deutschen Städten mit über 30.000 Einwohnern (Stand: Februar 2025) zeigt: Der Bundesdurchschnitt für den ersten Hund liegt bei etwa 96 Euro pro Jahr – doch die Spanne reicht von null bis über 186 Euro. Die teuersten Städte für den ersten Hund (2025):

  • Mainz: 186 Euro
  • Hagen: 180 Euro
  • Wiesbaden: 180 Euro
  • Berlin: 120 Euro
  • Hamburg: 90 Euro
  • München: 100 Euro

Die günstigsten Städte für den ersten Hund (2025):

  • Ahlen: 0 Euro (einzige große Stadt komplett ohne Hundesteuer)
  • Winsen an der Luhe: 24 Euro
  • Deggendorf / Neumarkt i.d. OPf.: je 25 Euro
  • Passau: 30 Euro

Interessant dabei: Die Stadtgröße spielt keine entscheidende Rolle. Ob die Steuer hoch oder niedrig ausfällt, hängt von der jeweiligen Kommunalpolitik ab – nicht von der Einwohnerzahl. 

Wer mehrere Hunde hält, zahlt deutlich mehr. Im Bundesdurchschnitt werden für den zweiten Hund rund 140 Euro fällig – fast 50 Euro mehr als für den ersten. In Ludwigsburg kostet der Zweithund sogar 312 Euro pro Jahr, in Wuppertal und Schorndorf je 288 Euro. Günstig bleibt es auch hier in bayerischen Städten wie Passau (30 Euro) oder Deggendorf (40 Euro).

Listenhunde: Wenn die Rasse den Preis bestimmt

Viele Gemeinden unterscheiden bei der Hundesteuer nach Rassen. Hunde, die als gefährlich eingestuft werden – sogenannte Listenhunde wie Pitbull Terrier, Rottweiler, Bullmastiff oder Mastino – zahlen häufig ein Vielfaches des normalen Satzes. Ein drastisches Beispiel: In Trossingen (Baden-Württemberg) stieg die Steuer für Listenhunde wie den Bullmastiff von 96 auf 720 Euro pro Jahr – eine Erhöhung von 650 Prozent. Für jeden weiteren Hund dieser Rassen werden dort sogar 1.440 Euro fällig. Mancherorts besteht die Möglichkeit, durch einen amtlichen Wesenstest nachzuweisen, dass der eigene Hund trotz Rasse keine erhöhte Gefahr darstellt. In diesem Fall kann die Einstufung als Listenhund und damit der erhöhte Steuersatz entfallen – ein Aufwand, der sich finanziell lohnen kann.

Wer ist von der Hundesteuer befreit?

Für bestimmte Hunde und Haltende gibt es Befreiungen oder Ermäßigungen. Die Regelungen unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde, folgende Gruppen werden jedoch häufig berücksichtigt:

  • Blinden- und Assistenzhunde: Meist vollständig befreit – eine Regelung, die 2025 bundesweit gestärkt wurde.
  • Therapiehunde mit Zertifikat: In vielen Gemeinden ermäßigt oder befreit.
  • Polizei- und Rettungshunde: Immer ausgenommen.
  • Jagdhunde: Oft vergünstigt, abhängig von der Gemeinde.
  • Herdenschutzhunde: In manchen ländlichen Gemeinden befreit.
  • Tierheimhunde nach Adoption: Viele Kommunen erlassen die Steuer für ein bis zwei Jahre nach der Adoption – ein Anreiz, Tieren ein neues Zuhause zu geben.
  • Empfänger von Bürgergeld oder Grundsicherung: Auf Antrag sind Ermäßigungen möglich, die Regelungen variieren jedoch stark.

Wichtig: Befreiungen gelten nicht automatisch – sie müssen in der Regel schriftlich bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden.

Hund anmelden: So funktioniert es

Die Anmeldung eines Hundes ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer seinen Hund nicht anmeldet, riskiert ein Bußgeld von bis zu mehreren tausend Euro. Die Fristen variieren, liegen aber meist zwischen zwei und vier Wochen nach der Anschaffung. So läuft die Anmeldung ab:

  1. Zuständige Stelle ermitteln: Je nach Gemeinde ist das Bürgeramt, das Rathaus oder das Finanzamt zuständig. Die meisten Städte bieten mittlerweile auch eine Online-Anmeldung an.
  2. Formular ausfüllen: Das Formular gibt es auf der Website der Gemeinde. Es wird ausgefüllt per Post, Fax oder E-Mail eingereicht – eine persönliche Vorsprache ist meist nicht nötig.
  3. Steuerbescheid und Marke erhalten: Nach erfolgreicher Anmeldung bekommt man einen Steuerbescheid und vielerorts eine Hundesteuermarke – diese muss der Hund außerhalb des Grundstücks sichtbar tragen. Hinweis: In einigen Kommunen wird die Marke inzwischen nicht mehr ausgegeben.
  4. Zahlung einrichten: Am bequemsten per SEPA-Lastschriftmandat. Die meisten Gemeinden ziehen die Steuer jährlich ein, manche vierteljährlich oder halbjährlich.

Tipp zur Suche: Wer die genaue Steuerhöhe herausfinden möchte, gibt bei Google einfach „Hundesteuer“ plus den eigenen Stadtnamen ein – die meisten Gemeinden veröffentlichen die aktuellen Sätze auf ihrer offiziellen Website.

Wird die Hundesteuer erhöht – und warum?

In den letzten Jahren steigen die Sätze vielerorts. Allein 2025 haben 36 der 395 untersuchten Großstädte ihre Hundesteuer erhöht – das entspricht rund 9 Prozent der Kommunen. Bocholt und Landshut verdoppelten den Satz. In Gütersloh stieg er um 71 Prozent, in Löhne um 95 Prozent. Der Grund ist meist schlicht: Kommunen stehen unter Haushaltsdruck und die Hundesteuer ist eine der wenigen Einnahmequellen, die ohne größere politische Hürden angepasst werden können. Gleichzeitig gibt es vereinzelt auch Senkungen – in Lage wurde die Steuer von 120 auf 75 Euro reduziert, in Zwickau um 10 Prozent. Die Kritik an der Steuer wächst: Tierschutzorganisationen und der Bund der Steuerzahler monieren, dass die Steuer ungerecht sei, weil sie Katzen und andere Haustiere nicht erfasst. Zahlreiche Petitionen fordern ihre Abschaffung – bisher ohne Erfolg.

Häufige Fragen zur Hundesteuer

Muss ich als Rentner Hundesteuer zahlen?

 Ja. Die Hundesteuer ist einkommensunabhängig. Rentner, Studierende und Beschäftigte zahlen grundsätzlich gleich viel. Lediglich Empfänger von Bürgergeld oder Grundsicherung können in manchen Gemeinden auf Antrag eine Ermäßigung erhalten. 

Gibt es in Deutschland Gemeinden ohne Hundesteuer? 

Ja, aber sehr wenige. Ahlen in Nordrhein-Westfalen erhebt aktuell keine Hundesteuer. Einige kleinere Gemeinden wie früher Windorf in Bayern oder Bilsen bei Hamburg waren ebenfalls steuerbefreit – die Situation ändert sich jedoch regelmäßig, daher lohnt sich eine aktuelle Prüfung. 

Kann ich die Hundesteuer von der Steuer absetzen? 

Nein. Die Hundesteuer gilt als private Lebenshaltungskosten und ist nicht steuerlich absetzbar – es sei denn, der Hund wird nachweislich beruflich eingesetzt (z. B. als Wachhund für ein Unternehmen). 

Was passiert, wenn ich meinen Hund nicht anmelde? 

Das gilt als Ordnungswidrigkeit. Gemeinden führen Kontrollen durch, und das Bußgeld kann mehrere tausend Euro betragen. Zudem wird die rückwirkende Steuerzahlung fällig.

Zahle ich Hundesteuer anteilig, wenn ich den Hund unterjährig kaufe?

 In den meisten Gemeinden ja – die Steuer wird ab dem Monat der Anmeldung anteilig berechnet. Die genauen Regelungen stehen in der Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde.