Die Hundesteuer gehört in Deutschland wie auch in der Schweiz, Luxemburg und einigen Ländern zum Alltag vieler Halter von Fellnasen. In Ländern wie Frankreich, England und Schweden wurde die Hundesteuer dagegen abgeschafft. Wer Hunde halten will, verursacht in Deutschland aus Sicht der Gemeinden einen Mehraufwand und muss dafür zahlen. Obwohl die Beiträge je nach Bundesland variieren, fällt für den ersten angemeldeten Hund pro Monat eine Gebühr von 40-50 Euro an. Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen rund um das Thema.
Wissenswert rund um die Hundesteuer
Wieso wird überhaupt eine Hundesteuer erhoben?
Laut Bundesfinanzministerium ist die Hundesteuer eine Steuer, die von den Städten und Gemeinden erhoben werden kann und in erster Linie ordnungspolitische Ziele verfolgt und dazu dienen soll, die Anzahl der Tiere zu begrenzen. (Kommentar: 2024 hat die Webseite des Bundesfinanzministeriums den Eintrag mit der hier zitierten Definition zur Hundesteuer gelöscht.)
Gibt es Gemeinden und Städte ohne Hundessteuer?
Rein auf Deutschland bezogen erhebt der sehr stark überwiegende Anteil der Gemeinden die Hundesteuer. Es wird berichtet, dass Gemeinden wie Windorf in Bayern oder Bilsen bei Hamburg z.B. keine Hundesteuer erheben. Grundsätzlich ist die Erhebung der Hundesteuer aktuell stark in der Kritik. Desweiteren laufen dazu viele Petitionen von Bürgern oder Initiativen von Verbänden von Steuerzahlern.
Wer kann sich befreien lassen?
Grundsätzlich sind einige Personengruppen von der Zahlung der Hundesteuer befreit. Dazu zählen Polizeihunde, Blindenführerhunde, Assistenzhunde von Schwerbehinderten oder Hunde im öffentlichen Dienst. Zudem können sich einkommensschwache Personen auf Antrag von der Hundesteuer befreien lassen. Natürlich sind auch Tierheime von der Besteuerung ausgenommen.
So findest du die Höhe der Hundesteuer heraus
Grundsätzlich sollte jede Webseite einer Gemeinde entsprechende Informationen über die Hundesteuer öffentlich zugänglich machen. Im Regelfall kannst du die Infos finden, wenn du bei Google (oder anderen Suchmaschinen) die Kombination „Hundesteuer“ + „Stadtname“ eingibst.
Was hat Einfluss auf die Besteuerung?
Grundsätzlich hat jede Gemeinde das Recht, weitere Kriterien für die Besteuerung, wie z.B. die Rasse einzuführen. Doch in den allermeisten Fällen sieht es so aus, dass bei der Beitragshöhe danach unterschieden wird, ob es sich um den ersten, zweiten oder einen weiteren Hund handelt.
Weitere interessante Themen
Weitere Fragen? Hinterlasse einen Kommentar und wir versuchen, Antworten zu liefern.
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert: 26. September 2024