Hund im Zimmer mit Rechnung

Die Hundesteuer gehört in Deutschland wie auch in der Schweiz, Luxemburg und einigen Ländern zum Alltag vieler Halter von Fellnasen. In Ländern wie Frankreich, England und Schweden wurde die Hundesteuer dagegen abgeschafft. Wer Hunde halten will, verursacht in Deutschland aus Sicht der Gemeinden einen Mehraufwand und muss dafür zahlen. Obwohl die Beiträge je nach Bundesland variieren, fällt für den ersten angemeldeten Hund pro Monat eine Gebühr von 40-50 Euro an. Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen rund um das Thema.

Wissenswert rund um die Hundesteuer

AspektFakt
EinführungErste Hundesteuer in Deutschland Mitte des 18. Jahrhunderts vorgeschlagen
ZuständigkeitKommunale Steuer, von Gemeinden erhoben und verwaltet
SteuersatzVariiert stark zwischen Gemeinden, von 0 bis fast 200 Euro pro Jahr
StaffelungOft progressiv – zweiter und weitere Hunde teurer
Höchster SatzBerlin: 180 Euro für jeden weiteren Hund nach dem ersten
Niedrigster SatzEinige wenige Gemeinden erheben keine Hundesteuer (z.B. Windorf)
BefreiungenMöglich für Assistenz-, Rettungs-, Herdenschutz- und Jagdhunde
AnmeldepflichtMeist innerhalb von 2 bis 4 Wochen nach Anschaffung des Hundes
FälligkeitOft vierteljährlich oder halbjährlich, variiert nach Gemeinde
VerwendungFinanzierung kommunaler Aufgaben, nicht zweckgebunden

Wieso wird überhaupt eine Hundesteuer erhoben?

Laut Bundesfinanzministerium ist die Hundesteuer eine Steuer, die von den Städten und Gemeinden erhoben werden kann und in erster Linie ordnungspolitische Ziele verfolgt und dazu dienen soll, die Anzahl der Tiere zu begrenzen.

Gibt es Gemeinden und Städte ohne Hundessteuer?

Rein auf Deutschland bezogen erhebt der sehr stark überwiegende Anteil der Gemeinden die Hundesteuer. Es wird berichtet, dass Gemeinden wie Windorf in Bayern oder Bilsen bei Hamburg z.B. keine Hundesteuer erheben. Grundsätzlich ist die Erhebung der Hundesteuer aktuell stark in der Kritik. Desweiteren laufen dazu viele Petitionen von Bürgern oder Initiativen von Verbänden von Steuerzahlern.

Wer kann sich befreien lassen?

Grundsätzlich sind einige Personengruppen von der Zahlung der Hundesteuer befreit. Dazu zählen Polizeihunde, Blindenführerhunde, Assistenzhunde von Schwerbehinderten oder Hunde im öffentlichen Dienst. Zudem können sich einkommensschwache Personen auf Antrag von der Hundesteuer befreien lassen. Natürlich sind auch Tierheime von der Besteuerung ausgenommen.

So findest du die Höhe der Hundesteuer heraus

Grundsätzlich sollte jede Webseite einer Gemeinde entsprechende Informationen über die Hundesteuer öffentlich zugänglich machen. Im Regelfall kannst du die Infos finden, wenn du bei Google (oder anderen Suchmaschinen) die Kombination „Hundesteuer“ + „Stadtname“ eingibst.

Was hat Einfluss auf die Besteuerung?

Grundsätzlich hat jede Gemeinde das Recht, weitere Kriterien für die Besteuerung, wie z.B. die Rasse einzuführen. Doch in den allermeisten Fällen sieht es so aus, dass bei der Beitragshöhe danach unterschieden wird, ob es sich um den ersten, zweiten oder einen weiteren Hund handelt.

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