Städte ohne Zweitwohnsitzsteuer – Eine aktuelle Übersicht

Hände tippen auf einem Taschenrechner. Darüber ein Haus Symbol.
Die allermeisten Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnsitzsteuer. Dennoch gibt es Ausnahmen.

Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine zusätzliche finanzielle Belastung, die auf Eigentümer und Mieter zukommen kann, die mehr als eine Wohnstätte in Deutschland haben. Doch wussten Sie, dass es Städte gibt, die diese Steuer nicht erheben? In diesem Artikel erforschen wir, was die Zweitwohnungssteuer ist, warum sie relevant ist und stellen die wichtigsten Städte vor, die diese Steuer nicht verlangen. Zudem verraten wir, ob man die Zweitwohnungssteuer legal umgehen kann.

Was ist die Zweitwohnungssteuer?

Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine kommunale Abgabe, die in Deutschland von vielen Städten und Gemeinden auf Zweitwohnungen erhoben wird. Sie wird auf Basis der Kaltmiete berechnet und kann bis zu 20% dieser Miete betragen. Personen, die eine Zweitwohnung haben – sei es aus beruflichen Gründen, als Ferienwohnung oder aus anderen Gründen – sind möglicherweise zur Zahlung dieser Steuer verpflichtet.

Städte ohne Zweitwohnsitzsteuer nach Bundesländern

Die folgenden Städte erhoben zum Zeitpunkt des Datenabgleichs keine Zweitwohnungssteuer. Wohlgemerkt: Diese Liste ist unvollständig und bildet nur die wichtigsten größeren Städte und Gemeinden ab, welche keine Zweitwohnsitzsteuer erheben.

Baden-Württemberg:

  • Aalen
  • Filderstadt
  • Furtwangen
  • Göppingen
  • Ludwigsburg
  • Offenburg
  • Pforzheim
  • Ulm

Bayern:

  • Dingolfingen (Bis 29.000€/Jahr Einkommensgrenze steuerfrei)
  • Erlangen
  • Ingolstadt
  • Neu-Ulm (Bis 29.000€/Jahr Einkommensgrenze steuerfrei)
  • Passau
  • Regensburg (Bis 29.000€/Jahr Einkommensgrenze steuerfrei)
  • Schweinfurt (Bis 29.000€/Jahr Einkommensgrenze steuerfrei)
  • Würzburg

Brandenburg:

  • Birkenwerder
  • Brandenburg an der Havel

Hessen:

  • Eichenzell
  • Oberursel

Mecklenburg-Vorpommern:

  • Greifswald
  • Schwerin
  • Wismar

Niedersachsen:

  • Göttingen
  • Papenburg
  • Salzgitter
  • Wolfsburg

Nordrhein-Westfalen:

  • Bad Oeynhausen
  • Düsseldorf
  • Gelsenkirchen
  • Hagen
  • Herne
  • Mönchengladbach
  • Neuss

Rheinland-Pfalz

  • Andernach
  • Frankenthal (Pfalz)
  • Speyer
  • Zweibrücken

Saarland

  • Merzig
  • Neunkirchen

Sachsen:

  • Böhlen (Kreis Leipzig)
  • Chemnitz
  • Rötha (Kreis Leipzig)
  • Zwickau

Sachsen-Anhalt:

  • Dessau-Roßlau
  • Halberstadt
  • Stendal
  • Wernigerode

Schleswig-Holstein:

  • Ahrensburg

Thüringen:

  • Gera
  • Jena

Ist ein Bundesland in der Liste nicht aufgeführt, dann bedeutet es, dass alle der im Rahmen dieser Recherche überprüften Städte in dem jeweiligen Bundesland eine Zweitwohnsitzsteuer erheben.

Städte mit niedriger Zweitwohnungssteuer

Einige größere Städte besteuern den zweiten Wohnsitz in geringerem Maße als der bundesweit geläufigste Steuersatz von etwa 12%. Hier folgt ein Überblick. Die prozentuellen Angaben beziehen sich jeweils auf den Steuersatz auf die zu versteuernde Kaltmiete.

  • Göppingen: 5%
  • Bochum: 5%
  • Hamburg: 8%
  • Kassel: 8%
  • Lüneburg: 8%

Wo gibt es die höchste Zweitwohnungssteuer?

  • Murnau: 20%
  • Bad Tölz: 20%
  • München: 18%
  • Schliesee: 18%
  • Leipzig: 16%
  • Berlin: 15%

Kann man die Zweitwohnungssteuer legal umgehen?

Wer zu bestimmten Personengruppen gehört, kann sich von der Zweitwohnungssteuer auf Antrag befreien lassen. Dazu zählen vor allem die folgenden Gruppen:

  • Verheiratete, die aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz an einem anderen Ort haben und mit einem Ehepartner einen gemeinsamen Hauptwohnsitz teilen.
  • Personen, die sich nicht länger als 6 Monate an einem Ort aufhalten, müssen den Wohnsitz nicht melden. Das trifft häufig auf Personen zu, die Wohnraum nur auf bestimmte Zeit mieten.
  • Personen, die verheiratet sind oder in einer gemeldeten Lebensgemeinschaft leben und hierfür eine gemeinsame Wohnung an einem anderen Ort nutzen.
  • Personen, die eine Zweitwohnung für pflegebedürftige Angehörige unterhalten, können sich in einigen Gemeinden von der Zweitwohnsitzsteuer befreien lassen.
  • Personen, bei denen eine Gemeinschaftsunterkunft den Zweitwohnsitz darstellt. Dazu zählen Therapie- oder Erziehungseinrichtungen, Pflegeheime oder eine Unterkunft für Soldaten.

Tipp: Häufig erheben Vororte und kleine Gemeinden keine Zweitwohnungssteuer, weil sich der Verwaltungsaufwand angesichts der geringen zu erwarteten Einnahmen nicht lohnt. Das war z.B. bei Falkensee bei Berlin lange Zeit der Fall, bis dort die Zweitwohnsitzsteuer eingeführt wurde. Wer daher nicht unbedingt zentral leben muss und trotzdem eine gute Anbindung mit Verkehrsmitteln hat, kann einen Nachbarort als Zweitwohnsitz erwägen, anstatt einen drei bis vierstelligen Steuerbetrag pro Jahr entrichten zu müssen.

Weitere interessante Artikel

Fazit und Ratschläge für die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes

Die Wahl des richtigen Standorts für Ihren Zweitwohnsitz kann Ihnen helfen, die Zweitwohnsitzsteuer zu vermeiden und erhebliche Summen zu sparen. Denken Sie daran, Ihre Optionen sorgfältig zu prüfen und alle relevanten Faktoren zu berücksichtigen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Denn wer nur deswegen einen Wohnsitz wählt, um an der Zweitwohnsitzsteuer zu sparen, muss eventuell andere Kosten wie etwa für die Anreisen in Kauf nehmen.

Wer nicht unbedingt zentral in einer Stadt wohnen muss, sollte auch eine Wohnung in den umherliegenden Vororten in Erwägung ziehen. Auf diese Weise kann ein geringer Steuersatz genutzt oder sogar vollkommen auf eine Zweitwohnungsbesteuerung verzichtet werden.

FAQ: Häufig gestellte Fragen und Antworten

Wer kann sich von der Zweitwohnsitzsteuer befreien lassen?

Personen, die bestimmten Personengruppen angehören, können sich auf Antrag von der Zweitwohnungssteuer befreien lassen. Dazu gehören unter anderem Verheiratete, die aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz an einem anderen Ort haben und mit einem Ehepartner einen gemeinsamen Hauptwohnsitz teilen. Auch Personen, die sich nicht länger als 6 Monate an einem Ort aufhalten oder eine Gemeinschaftsunterkunft als Zweitwohnsitz haben, können unter bestimmten Bedingungen von der Steuer befreit werden.

*HINWEIS ZUR TRANSPARENZ: Diese Seite enthält Werbung und Produktlinks. Wird ein Kauf über einen solchen Link getätigt, erhalte ich als Webseiten-Betreiber eine Provision. Die Provision beeinflusst jedoch nicht den Kaufpreis. Es ist mir wichtig, zu betonen, dass ich meine Meinungen und Bewertungen auf dieser Seite unabhängig von möglichen Provisionen darlege.

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert: 3. Oktober 2024