New Yorker Dönerladen und Pornhub im Rechtsstreit

Eine Frau ist einen großen Döner Kebab.
Nach Meinung der Betreiber des Portals Pornhub besteht Verwechslungsgefahr mit einem New Yorker Dönerrestaurant. (Bild: mage.space/beachtenswert.info)

EAST VILLAGE, NEW YORK – Ein kleines, familiengeführtes Restaurant in East Village, bekannt für seine deutschen Döner, steht inmitten einer Markenrechtskontroverse mit Mindgeek, dem Mutterunternehmen von Pornhub.com.

Das Restaurant, Döner Haus, das kürzlich auf der East 14th St. in Manhattan eröffnet wurde, wird nach Angaben von Chelsea News beschuldigt, ein Logo zu verwenden, das dem von Pornhub ähnelt.

Zudem betreibt Pornhub eine Unterseite mit dem Namen „Doner Haus Porn Videos“. Die Version von Pornhub verwendet jedoch nicht den deutschen Umlaut über dem „o“ in „Döner“, wie es das Restaurant tut.

Der Pornhub-Betreiber Mindgeek gab in einem rechtlichen Schreiben an, dass das Logo des Restaurants möglicherweise zu Verwirrung bei den Kunden führen könnte, da es „das gleiche Aussehen und Gefühl“ habe wie das von Pornhub.

Die Besitzerin von Dönerhaus, Pauline Phan hält die Klage gegenüber Chelsea News für „komisch wie absurd.“

„Wir servieren nur Lebensmittel und haben weder mit ihrer Branche zu tun, noch ist der Text oder gar die Farbgebung dieselbe. Eine Verwechslung ist unwahrscheinlich.“

Zudem kommentierte Phan die Markenrechtsbeschwerde von Pornhub ironisch:

„Vermutlich besteht die Chance, dass, wenn die Leute sich „Hardcore-Sex-Videos“ auf Pornhub anschauen wollen, sie durch unser Logo so verwirrt werden, dass sie stattdessen ein Sandwich in unserem Laden kaufen. Dies ist natürlich ebenso komisch wie es absurd ist.“

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Die Besitzer von Döner Haus haben jedoch klargestellt, dass ihr Restaurant sich klar durch seinen Schwerpunkt auf familienfreundlichem Essen auszeichnet und sie stolz darauf sind, leckeres Essen zu verkaufen. In einer Erklärung erwiderte Pauline Phan vom Döner Haus, dass die Vorstellung, Kunden könnten ihr Restaurant mit der Porno-Website verwechseln, „so komisch wie absurd“ sei.

Laut dem Artikel bezweifelt Stephen L. Baker, der Anwalt von Dönerhaus, dass die Klage von juristischem Bestand wäre. Man würde die Sache daher als erledigt ansehen.

Jan.
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Jan ist der Hauptautor von beachtenswert.info und freut sich immer über Feedback. Mit journalistischer Erfahrung seit 2012, als Buchautor aktiv und mit großer Passion für das Weltenbummeln (mit Betonung auf Bummeln.)