Die Schufa ist aus dem Alltag der Deutschen kaum wegzudenken. Wer einen Telefonvertrag oder eine Ratenzahlung nutzen will, muss über einen positiven Score verfügen. Noch dazu sind Schufa-Auskünfte bei der Wohnungssuche gefragt. Nun hat der Dienstleister eine neue Funktion eingeführt. Mittels der App des Schufa-Tochterunternehmens bonify ist der Schufa Basisscore abrufbar. Zudem sollen in der bonify App künftig auch neue Einträge einsehbar sein.
Tanja Birkholz, Vorstandsvorsitzende der Schufa Holding AG betonte in einer Pressemitteilung die eine erhöhte Transparenz durch die Neuerungen. „Die Möglichkeit, den persönlichen SCHUFA-Basisscore jederzeit kostenlos und digital einzusehen, ist ein weiterer Meilenstein in der Transformation der SCHUFA. Die neue SCHUFA verfolgt das Ziel, die Transparenz zu erhöhen und den Menschen künftig mehr Kontrolle über ihre Daten zu geben“, so Birkholz
Datenschützer äußern bereits Kritik
Was einerseits Transparenz und mehr Kontrolle über die Kundendaten verspricht, kommt mit einer Kehrseite. Die bonify App soll mit dem Bankkonto der Verbraucher verknüpft werden können, um die Bonität besser einstufen zu können. Was eine Option auf freiwilliger Basis sein soll, stößt auf deutliche Kritik.
So äußert Gerhard Schick, Vorstand der Bürgerbewegung Finanzwende gegenüber ntv.de seine Bedenken gegenüber der Vormachtsstellung der Auskunftei : „Mit Einblick in Kontodaten würde die Schufa noch mächtiger werden, als sie es ohnehin schon ist“. Dazu hat die Bürgerbewegung Finanzwende bei einer Petition über 300.000 gesammelt, die die Verbindung der Schufa-Auskunft mit konkreten Kontodaten verhindern soll.
Gerichtsurteil verkürzt Dauer der Datenspeicherung
Eine weitere Änderung vollzog sich im Juli bei der Schufa – und das zugegebenermaßen nicht ganz freiwillig. So sollen Einträge über Restschuldenbefreiung nach vorangegangenen Privatinsolvenzen nun bereits nach sechs Monaten gelöscht werden.
Dem war ein Gerichtsurteil vorangegangen. Der Kläger musste 2013 Insolvenz anmelden und erzielte 2019 eine Restschuldenbefreiung. Da diese Info für drei Jahre in der Schufa-Akte des Klägers eingetragen blieb, wurde diesem nach eigener Aussage eine Wohnungszusage verwehrt (Mdr.de berichtete).
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Grundsätzlich speichert die Schufa Daten stets so lange, wie eine Kreditschuld oder eine Bürgschaft besteht. Sobald ein Kredit abbezahlt wurde, erhält die Schufa eine Meldung durch die beteiligte Bank. Negative Einträge hingegen werden bis zu drei Jahre gespeichert. Veraltete, unvollständige oder falsche Daten muss die Auskunftei allerdings nach Aufforderung sofort löschen.